I) Allgemeine Bedingungen
1. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Gaststätte Vergissmeinnicht, Inh. Heidi Rimbach abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehändigte bzw. schriftliche Bedingungen ganz oder teilweise ersetzt werden.
2. Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen oder Veranstaltungsräumen des Hauses hinterlassen hat.
3. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich als Bruttopreise in EURO (EUR / €).
4. Sollten sich die Preise aufgrund von saisonalen Schwankungen stark verändern, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend nachzukalkulieren.
5. Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber dem Haus auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als bevollmächtigte auftretende Person als Gesamtschuldner.
II) Auftragserteilung
1. Durch die Annahme des Angebotes (mündlich, in Schrift- oder Textform) oder die Rücksendung der vom Veranstalter gegengezeichneten Reservierungsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt.
2. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn seitens der Gaststätte Vergissmeinnicht eine Auftrags- bzw. Reservierungsbestätigung erteilt bzw. übermittelt wurde.
3. Die Leistung umfasst die im Auftrag genannten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich gewordenen Teilleistungen.
III) Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Zahlungen sind via Kartenzahlung oder in bar möglich.
Eine Anzahlungsrechnung erfolgt in Höhe von 50 v.H. bei einem Auftragsvolumen von über 1000,00 Euro bzw. für gebuchte Buffets in voller Höhe.
IV) Stornofristen für Veranstaltungen
Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
Eine kostenfreie Stornierung der gesamten Leistungen ist bis 6 Wochen vor der Veranstaltung ganzoder teilweise möglich.
Danach können folgende Stornopauschalen erhoben werden:
10 % Bearbeitungs- und Aufwandsentschädigung auf den zu erwartenden Umsatz,
bei Stornierung ab 6 Wochen vor der Veranstaltung 50 % des zu erwartenden Umsatzes,
bei Stornierung ab 3 Wochen vor der Veranstaltung 75 % des zu erwartenden Umsatzes,
danach 100 % des zu erwartenden Umsatzes.
Eine Änderung der Personenzahl ist grundsätzlich nur bis 48 Stunden vor der Veranstaltung möglich und muss schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird die Veranstaltung wie vereinbart in Rechnung gestellt.
IVa) Besondere Stornofristen bei internen Veranstaltungen, an Weihnachtsfeiertagen und zu Silvester
Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
Interne Veranstaltungen:
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 2 Wochen vor der Veranstaltung ganz oder teilweise möglich.
Danach können folgende Stornopauschalen erhoben werden:
bei Stornierung ab 2 Wochen vor der Veranstaltung 75 % des zu erwartenden Umsatzes,
danach 100 % des zu erwartenden Umsatzes.
Weihnachtsfeiertage:
Die Reservierung zu den Weihnachtsfeiertagen erfolgt mittels Leistung einer Anzahlung (pro Teilnehmer).
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 3 Wochen vor der Veranstaltung ganz oder teilweise möglich.
Danach können folgende Stornopauschalen erhoben werden:
bei Stornierung ab 2 Wochen vor der Veranstaltung 75 % des zu erwartenden Umsatzes, mindestens jedoch die geleistete Anzahlung,
danach 100 % des zu erwartenden Umsatzes, mindestens jedoch die geleistete Anzahlung.
Als zu erwartender Umsatz wird ein Betrag von 40,00 Euro je Teilnehmer zugrunde gelegt.
Silvesterveranstaltung:
Eine vorgenommene Reservierung zu der Silvesterveranstaltung behält Ihre Gültigkeit bis 15.11. des jeweiligen Kalenderjahres.
Nach Erwerb eines Tickets zu unserer Silvesterveranstaltung besteht eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, welche mit Vertragsabschluss (Kauf des Tickets) beginnt.
VI) Sonstiges
1.Der Gast, Kunde, Veranstalter darf eigene Speisen oder Getränke grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann eine Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist das Haus berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Tellergeld zu berechnen. Für von Dritten mitgebrachtes Equipment (z. B. Aufsteller, Blumen, Tortenplatten etc.) übernehmen wir keine Haftung.
2.Sollten aufgrund individueller, besonderer Kundenwünsche oder aufgrund erhöhten Bedarfs zusätzliche Ausleihkosten für Tischausstattung etc. anfallen, werden diese dem Veranstalter weiterbelastet.
3.Das eigenständige Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung der Gaststätte Vergissmeinnicht nicht gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerken ist nicht gestattet.
4.Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
VII) Besondere Bedingungen für Veranstaltungen und andere Bewirtungsleistungen
1.Sollte der Gast, Kunde, Veranstalter eine weltanschauliche oder religiöse Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hauses. Verschweigt der Gast, Kunde, Veranstalter, dass es sich um eine solche o.ä. Vereinigung handelt, so ist das Haus berechtigt, den Vertrag zu lösen, und mindestens die vereinbarten Preise als Schadenersatz geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn die Art der Veranstaltung den Ruf oder die Sicherheit des Hauses gefährden oder den reibungslosen Geschäftsablauf behindern könnte.
2.Eine Unter- oder Weitervermietung durch den Veranstalter ist nicht gestattet.
3.Im Falle von höherer Gewalt, Streik o.ä. ist das Haus berechtigt, ohne Entstehen einer Schadenersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten.
VIII) Haftung Es gelten die Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hauses oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.
IX) Sonstige Regelungen
1.Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Gerichtsstand der Gaststätte Vergissmeinnicht.
2.Gerichtsstand ist der Sitz der Gaststätte Vergissmeinnicht. Erfüllt ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO, und hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gaststätte Vergissmeinnicht.
3.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.